Sicherheiten

Hinterlegung von Sicherheiten für einen Bürgschaftskredit

Als „Guarantee Broker“ oder Fachmakler für Bürgschaftslösungen beraten wir kleine, mittlere und größere Unternehmen sowie Gewerbetreibende, die für Ihre Leistungen gegenüber Ihren Auftraggebern Sicherheiten in Form von Bürgschaften stellen müssen. Die Beratungsleistung vollzieht sich auf die vorvertragliche Phase, aber auch auf die Zeit nach der ersten Inanspruchnahme einer Bürgschaft.

 

In der vorvertraglichen Phase bieten wir den folgenden Support:
1.) Gemeinsame Bonitätseinstufung der Gesellschaft nach den Vorgaben eines Bürgschaftsversicherers
2.) Wahl der richtigen Strategie sichert die Annnahme des Antrags (Entwicklung einer Zielindikation)
3.) Aufbereitung der Antragsvorlage mit anschließender Unterstützung im Dialog mit dem künftigen Bürgschaftsgeber
4.) Verbesserung der vertraglichen Bedingungen bei einem bereits bestehenden Engagement (Einschaltung in den Dialog zwischen Kunden und Bürgschaftsgeber)
5.) Optimierung eines vorhandenen Bürgschaftsportfolios (Orientierung an den einzelnen maximalen Möglichkeiten der verschiedenen Partner zur Problemlösung)
6.) Beratung hinsichtlich der Stellung von Sicherheiten (Empfehlung hinsichtlich Form und der Erlangung der Erklärung des Sicherungspartners)

Die vorvertragliche Phase ist erst mit der Ausstellung der ersten Bürgschaft abgeschlossen. Der Kunde nutzt das erste Mal den vereinbarten Bürgschaftsrahmen. Durch dieses konkludente Handeln kommt eine Anfangsdynamik in die Partnerschaft. Der Bürgschaftsgeber stellt aus der Kreditzusage seine eigene Leistung nun zur Verfügung. Erst jetzt kommt es zum eigentlichen Vertragsschluß mit allen Rechten und Pflichten.

Eines sollte jeder Kunde wissen: Die Bürgschaftsausfertigung erfolgt erst nach Eingang der gesamten zu stellenden Sicherheit.

Höhe der vertraglich vereinbarten Sicherheit

Grundsätzlich regelt die Bonitätseinstufung des interessierten Neukunden die Höhe der Sicherheiten, was selbstverständlich auch auf weitere vertragliche Komponenten zutrifft (z.B. die Prämie).

 

Bei mittlerer bis guter Bonität können wir hinsichtlich der Wahl der jeweiligen Bürgschaftsarten eine gewisse Zuordnung vornehmen:
a.) Bürgschaftslimit für Mängelgewährleistungsbürgschaften gegen eine Sicherheitenstellung von 10 % (bezogen auf das Bürgschaftslimit).
b.) Bürgschaftslimit für Mängelgewährleistungs- und Ausführungsbürgschaften (der Anteil der Ausführungsbürgschaften ist begrenzt) gegen eine Sicherheitenstellung von max. 20%.
c.) Bürgschaftslimit für Mängelgewährleistungs-, Ausführungs- und Anzahlungsbürgschaften (der Anteil der Anzahlungs- und Ausführungsbürgschaften ist auch hier jeweils begrenzt)
gegen eine Sicherheitenstellung von 30 %.
d.) Bürgschaften nach § 648a BGB BauhandwerkersicherungsG nur gegen Sicherheiten von mindestens 30% vom Bürgscheinlimit (auch hier gibt es Begrenzungen innerhalb des Rahmens).
Die prozentualen Angaben beziehen sich grundsätzlich auf das Bürgscheinlimit (Bürgschaftsrahmen).

Bitte lesen Sie hierzu auch unter der Seite Bonitätsbewertung weitergehende Ausführungen zur Einstufung in die jeweiligen Bonitätsklassen.
► Bonitätsbewertung
Sicherheitenstellung (Hinterlegungsvarianten)

Die Bereitstellung von Sicherheiten erfolgt wahlweise durch
a.) Bankrückbürgschaft (Garantieerklärung der Bank),
b.) Abtretung von Festgeldkonten oder Abtretung eines Investmentkontos (die Hinterlegung eines Wertpapierdepots ist ausgeschlossen!),
c.) Abschluß und Abtretung eines Investmentkontos eines Vertragspartners des neuen Bürgschaftsgebers,
d.) Abschluß und Abtretung einer Depot-Lebensversicherung,
e.) Garantieerklärung einer Bürgschaftsbank oder Bürgschaftsgemeinschaft eines Bundeslandes,
f.) oder über durch den Fachmakler vereinbarte Sonderbedingungen zu Gunsten des Kunden.

Die entsprechenden Formulare zu der vom Kunden bevorzugten Hinterlegungs-variante erhalten Sie mit Ihrer Kreditzusage. Auf Wunsch kann der Text der Garantieerklärung auch vorher zugestellt werden. Die am häufigsten bevorzugte Variante ist die Rückbürgschaft der Hausbank. Ein Entlastungseffekt kann bei der Ablösung von laufenden Bürgschaften um die angegebene Rückbürgschaftshöhe sofort eintreten.

Bankrückbürgschaft (Garantieerklärung der Bank)
Es gibt nur wenige Banken, die mit einer Rückbürgschaft in der oben aufgeführten Höhe keine Probleme haben. Die zu zahlenden Avalgebühren entsprechen in den meisten Fällen den üblichen bekannten Sätzen. Selten wird ein gewisser Aufschlag erhoben (z.B. statt 1,2 % nun für die Rückbürgschaft 1,6%).

Welche Banken jedoch eine solche Rückbürgschaft ablehnen erfahren sie bei uns. Rationale Gründe für eine solche Ablehnung gibt es kaum.

Abschluß und Abtretung eines Investmentdepots eines Vertragspartners des neuen Bürgschaftsgebers
Beim Kauf von Fondsanteilen wird ein Ausgabeaufschlag (3% bis 5%) erhoben, der vom gezeichneten Anteilswert abgesetzt wird. Da die Sicherheit in ihrer nominalen Höhe vorhanden sein muss, ist es notwendig, den Kaufbetrag um den Ausgabeaufschlag aufzustocken. Die Einzahlung des Anlagebetrages bei der vorgegebenen Investmentgesellschaft muß aus technischen Gründen per Überweisung erfolgen. Die gezeichneten Fondsanteile müssen direkt in einem Investmentkonto bei der vorgegebenen Investmentgesellschaft geführt werden. Die Hinterlegung eines Wertpapierdepots bei einem Kreditinstitut ist ausgeschlossen.

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) müssen der Investmentgesellschaft eine Liste der Zeichnungsberechtigten und einen Handelsregisterauszug im Original (nicht älter als drei Monate) vorlegen.

Garantieerklärung einer Bürgschaftsbank oder Bürgschaftsgemeinschaft eines Bundeslandes
Die Informationen zu diesem Thema sind äußerst speziell. Über den Kunden-Login können sich unsere Kunden über Ihre Möglichkeiten in diesem Punkt detaillierte Informationen einholen.

Zu diesem Themenkomplex sollten Sie unbedingt Kontakt mit uns aufnehmen, wenn Sie mehr erfahren möchten.