Bonitätsbewertung

Die unterschiedlichen Wege zur Kreditzusage

Weil es unterschiedliche Wege gibt, um einen Bürgschaftskredit zu erhalten, gibt es auch unterschiedliche Bewertungsverfahren bezüglich der Bonitätseinschätzung eines Antragstellers (Bürgschaftsnehmer). Grundsätzlich unterscheiden wir nach den folgenden Bonitätsbeurteilungsverfahren für Gewerbekunden:
Normales Bonitätsbewertungsverfahren oder die vereinfachte Bonitätsbewertung

Der wesentliche Unterschied liegt in dem zeitlichen Aufwand und in dem Zeitfaktor als solchen. Das vereinfachte Bewertungsverfahren ist deutlich schneller, damit oft angenehmer für den Kunden.

Vereinfachtes Bonitätsbewertungsverfahren

Wir können Ihnen als interessierte Gesellschaft innerhalb von 48 Stunden ein Angebot für einen bedarfsgerechten Bürgschaftsrahmen geben. Dabei werden die Konditionen selbstverständlich mehr als wettbewerbsfähig sein. Grundsätzlich bevorzugen wir das vereinfachte Bonitätserfasssungsverfahren.

Eine positive Bonitätsprüfung mit abschließender Antragsannahme erfolgt auf  Basis der Beurteilung der folgenden Unterlagen:

  • Selbstauskunft mit Antragsunterzeichnung
  • Positive Creditreform-Auskunft (wird vom Bürgschaftsgeber eingeholt und sollte einen Bonitätsindex besser 300 haben)
  • Positive Bankauskunft (wird ebenfalls auf Basis einer Ermächtigung zur Einholung vom Bürgschaftsgeber eingeholt)
  • Handelsregisterauszug

Es sind vorerst keine Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen des abgelaufenen oder aktuellen Geschäftsjahres nötig!

Normales Bonitätsbewertungsverfahren

Im Vergleich zu dem vereinfachten Bewertungsverfahren wird die Kreditzusage (Erteilung und Bestimmung der Konditionen und Bedingungen) ganz auf das Ergebnis der Bewertung abgestellt. Es werden über die oben aufgeführten Unterlagen (Informationen zum Unternehmen) zusätzlich weitere Informationen verlangt:

  • Jahresabschluß der operativen Gesellschaft (Antragsteller) des abgelaufenen Jahres
  • Jahresabschlüsse weiterer operativer Gesellschaften, die aus einem vorgegebenen jährlichen Rahmen zusätzlich Bürgschaften abrufen können
  • Gegebenenfalls der aktuelle Jahresabschluß der Besitzgesellschaft (wenn vorhanden)
  • Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung der Gesellschaft(en)
  • Aufstellung zur Auftragssituation

Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung von Firmendaten

Die Bereitstellung von Informationen ist selbstverständlich auf freiwilliger Basis zu sehen, was auch den Umfang derselbigen betrifft. Wir möchten zum Ausdruck bringen, dass wir jegliche Firmendaten mit äußerster Sorgfalt behandeln. Die Vertraulichkeit steht für uns ständig im Vordergrund. Diese Informationen sind Dritten gegenüber nicht zugänglich. Die Bereitstellung von Informationen an einen Bürgschaftsversicherer geschieht immer nur mit Genehmigung (mündlich oder schriftlich) unseres Kunden.

Bonitätsbewertung und Bonitätsverbesserung während der Vertragsphase

Folgendes Szenario dürfen Sie sich vorstellen:
Sie sind im angelaufenen Jahr in einen Bürgschaftsrahmen eingestiegen, der auf Basis mittleren bis schwachen Bonität zustandegekommen ist. Die Konditionen sind verbesserungswürdig. Insbesondere stehen die Prämie und die zu hinterlegenden Sicherheiten im Focus. Heute ist die Situation Ihrer Gesellschaft deutlich besser. Die Bonität stellt sich als verbessert dar.

Was dürfen Sie nun von uns erwarten?
Wir werden im Dialog mit dem Vertragspartner solange verhandeln, bis wir eine Verbesserung der Konditionen in Ihrem Sinne erreichen können. Das kann die Reduzierung der Sicherheiten und/oder der Prämie beinhalten. Eine Umstellung auf ein günstigeres Abrechnungsverfahren könnte ebenfalls ein Ansatz sein. Es gibt diverse Möglichkeiten um Ihnen in solchen Sitaution weiterzuhelfen.

Wir pflegen grundsätzlich bei sich verändernden Bonitäten die aktuellen Konditionen unserre Kunden kritisch zu hinterfragen. Deswegen ist unser Engagement auch immer mittel- bis langfristig zu sehen.