Informationen

Hier finden Sie sehr viel Wissenswertes zu diversen Themen, wie rechtliche Grundlagen, ein Bürgschafts-ABC, allgemeine Bedingungen der Anbieter im Vergleich, sowie die Beantragung von Bürgschaften über die Online-Anbindung. Zur weiteren Betrachtung finden Sie dann die wesentlichen Themenkomplexe auf den jeweiligen Seiten.


Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen wollen wir Ihnen nun näher bringen. Wie ist der Bürgschaftsversicherer in die rechtliche Beziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber integriert? Das folgende Schaubild hilft Ihnen weiter:

Der Bürgschaftsversicherer drückt in einem Vertragswerk, in Form einer Kreditzusage (Bürgschaftskredit), die Haftungsübernahme zur Sicherung der Erfüllung von Verpflichtungen des Versicherungsnehmers (Auftragnehmer) gegenüber seinem Auftraggeber (Gläubiger) aus einem Werkvertrag aus.

Die rechtlichen Grundlagen zum Bürgschaftsgeschäft finden Sie in jenen Textquellen
wieder:

a.) Das Bürgschaftsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 765 ff. geregelt. Die wichtigsten Auszüge können Sie sich als PDF-Dokument herunterladen.
b.) Die Bestimmungen über Sicherheitsleistungen im Bauvertrag ergeben sich aus § 17 Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) – Teil 2.
c.) In den Verkaufs- und Lieferbedingungen eines Maschinen- und Anlagenbauers sollte man detaillierte Auszüge zum Angebot, Umfang der Lieferung, Preis und Zahlung, Lieferzeit, Gefahrenübergang und Annahme, Eigentumsvorbehalt, Haftung für Mängel und Lieferung, Abnahme, Rücktrittsrechte und  Gerichtsstand wieder finden. In dem Vertragswerk sollten die Form der Bürgschaft und des Bürgschaftsgebers hinreichend genau beschrieben sein (wichtig).
d.) Die Bürgschaftsversicherer sind durch Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV) zugelassene Kautionsversicherer i.S.v. § 17 Ziff. 2 VOB – Teil B.

Worauf Banken zu achten haben, wenn Sie einen Investitions- oder Avalkredit an einen Kunden vergeben, sind im KWG geregelt.

Downloads

Form der Bürgschaften
Welche Bürgschaftsarten von den einzelnen Anbietern gezeichnet werden, finden Sie auf der Seite „Bürgschaftsarten“. Gewährleistungs-, Ausführungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs- und Bietungsbürgschaften sind hier zu nennen. Seltene Bürgschaften wie Bürgschaften nach § 648a BGB (Bauhandwerker-sicherungsgesetz), Bürgschaften nach §1 AEntG (Arbeitnehmerentsendegesetz), Zollbürgschaften und Mietkautionen werden ebenso aufgegriffen. Grundsätzlich muß man feststellen, dass es diverse Bürgschaftsformen gibt, bei denen sich die einzelnen Anbieter bezüglich ihrer Akzeptanz leider nicht einheitlich verhalten. Anders ausgedrückt: Von wem Sie was und warum bekommen erfahren Sie von Uns!

Bürgschaftsarten

Bürgschaftskredite mit oder ohne Sicherheiten
Neben den eigentlichen Konditionen sicherlich der wichtigste Teil im Vertragswerk einer Kreditzusage eines Bürgschaftsversicherers. Deswegen sollten sie sich auch unsere Ausführungen auf der separaten Seite anschauen.

Sicherheiten

Bonitätsbewertungsverfahren
Um internen Auflagen nachzukommen wird ein Bürgschaftsversicherers einem Interessenten nur nach einer Bonitätseinstufung einen Bürgschaftskredit geben. Diese Bonitätsbewertung kann in zwei verschiedenen Formen erfolgen:
a.) Vereinfachte Bonitätsbewertung
Die vereinfachte Bonitätsbewertung bevorzugen wir grundsätzlich bei einem Bedarf bis zu 800 000,- EUR Bürgschaftskredit pro Jahr. Hier liegen einfache schnell erfassbare Kriterien zugrund, um den Interessent bezüglich seiner Bonität richtig einzustufen. Auf dieser Basis kann der Interessent eine Bürgschaftskreditlinie innerhalb von 48 Stunden bekommen.
b.) Normale Bonitätsbewertung
Der normale Verfahrensweg ist deutlich umfangreicher. Er endet meistens in einer Bilanzanalyse auf Basis von eingereichten Unterlagen, wie Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen.

Bonitätsbewertung

Konditionen (Prämie und Gebühren)
Die Konditionen der einzelnen Anbieter können gelegentlich nur unwesentlich oder auch häufiger deutlich voneinander abweichen. Was die Bürgschaftsversicherer bereit sind anzubieten, hängt von dem Volumen, der Bürgschaftsform und der Verteilung der Nutzung der Bürgschaften, sowie der Bonitätseinschätzung ab. Dem Thema  Bonitätseinschätzung nehmen wir uns ebenfalls an. Sie können sich von unserem Erfahrungsschatz und dem konkreten Wissen in diesem Punkt überzeugen, in dem sie die passende Seite besuchen. Die Betrachtung unterschiedlich geschlüsselter Angebote (Einteilung nach den Bedarfskriterien Branchen-zugehörigkeit und Bürgschaftsart) sollten sie nicht versäumen, werden Sie doch ständig neu eingestellt.

Angebote

Bürgschaftsbeantragung über den Online-Service
Sie können den einzelnen Bürgschaftsauftrag über verschiedene Wege stellen. Das Resultat ist die ausgestellte Urkunde vom Bürgschaftsgeber. Fast jeder Anbieter stellt seinen Kunden eine Online-Anbindung zur Verfügung. Wie dieses Verfahren im Einzelnen funktioniert, können Sie hier erfahren.

Online-Service

Bürgschafts-ABC
Ein Bürgschafts-ABC soll Ihnen den einen oder anderen Begriff noch einmal kurz und prägnant erklären. Dieses Lexikon können Sie lediglich einsehen, eine separate Datei zum Herunterladen steht Ihnen nicht zur Verfügung.

Bürgschafts-ABC (kurze Fassung)

Bitte informieren Sie sich umfangreich auf den jeweiligen Unterseiten/ Rubriken.