Bürgschaftslexikon

Ablösung

Als Ablösung bezeichnet man den Austausch von Bürgschaften (Bankavalen) der Hausbank beim Auftraggeber durch Bürgschaften des Versicherers, um den Avalrahmen bei der Bank zu entlasten. Es gibt verschiedene Ablösungsprozedere. Die Wahl richtet sich nach der Intention des Bürgschaftsnehmers.

Abnahme

Bei Abschluss der vertraglichen Arbeiten erfolgt eine Abnahme des Objektes durch ein so genanntes Abnahmeprotokoll, in dem der mangelfreie Zustand des Objektes bestätigt oder ein Mängelprotokoll erstellt wird.

Abtretung

Die Abtretung dient als Sicherheit für einen Bürgschaftskredit und kann ein Festgeldkonto, eine Lebensversicherung oder ein Wertpapierdepot (oder Investmentfond) beinhalten.

Anspruchsteller

Der Anspruchsteller ist im rechtlichen Verhältnis der Bürgschaftsgläubiger, also im Regelfall der Auftraggeber beim Werkvertrag.

Antrag zum Bürgschaftskredit

Der Antrag ist eine gegengezeichnete Willenserklärung des potentiellen Bürgschaftsnehmers, mit vorgegebenen Konditionen und Bedingungen, zur Annahme durch den künftige Bürgschaftsgeber (Kautionsversicherung).

Antragsverfahren

Nach Eingang des Antrags (Angebot zu bestimmten Konditionen) erfolgt die Bonitätseinschätzung mit anschließender Entscheidung zum Vertragschluss (Annahme oder Ablehnung). Das Verfahren kann von 3 bis zu 14 Werkstagen dauern.

Anzahlungsbürgschaft (ANZ)

Die Anzahlungsbürgschaft kann als Sicherheit für den Auftraggeber für die geleistete Vorauszahlung an den Auftragnehmer gesehen werden.

Arge-Bürgschaften (Bürgschaften für Arbeitsgemeinschaften)

Größere Bauaufträge werden oft in einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) durchgeführt. Für die beteiligten Baugesellschaften bergen Argen besondere Risiken in sich. Die Bürgschaftsversicherer kommen diesem besonderen Bedarf nach, in dem sie eine Arge-Bürgschaft zur Verfügung stellen. Hierzu gehört auch die interne Absicherung der Arge-Partner untereinander.

Ausbuchung

Die Ausbuchung von Bürgschaften (Obligoentlastung) erfolgt nach Rückgabe der Bürgschaft oder Vorlage einer Enthaftungserklärung des Bürgschaftsgläubigers (Auftraggeber).

Ausfallbürgschaft

Ausfallbürgschaften sind für Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungsinstitute vollwertige Kreditsicherheiten, da Bankbürgschaften. Sie sind im Interesse der Mittelstandförderung von der Bundesrepublik und den jeweiligen Ländern teilweise rückverbürgt.

Ausführungsbürgschaft (VE)

Die Ausführungsbürgschaft ist eine Sicherheit für vertragsgemäße Ausführung des Auftrags.

Ausschöpfung des Limits

Der gewährte Bürgschaftskredit wurde prozentual in gewisser Höhe in Anspruch genommen.

Avalkredit

Anderer Name für einen Bürgschaftskredit bei Banken.

Bauvertrag

Ein Bauvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werks, der Besteller (Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet wird (§§ 631 ff. BGB).

Bankgarantie

Eine Bankgarantie der Hausbank (Garantieerklärung) oder der Bürgschaftsbank kann als Sicherheit für einen Bürgschaftskredit herangezogen werden. Die Haftung ist durch eine angesetzte Höchstsumme begrenzt.

Befristete Bürgschaft

Eine befristete Bürgschaft hat ein festes Ablaufdatum. Sie wird aus dem Obligo ohne Rückgabe der Bürgschaft ausgebucht.

Bietungsbürgschaft

Eine Bietungsbürgschaft dient als Sicherheit für die Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung.

Bürge

Der Verpflichtete au seinem Bürgschaftsvertrag ist der Bürge. Der Bürge hat für die Verbindlichkeiten des Schuldners (=Auftragnehmers) gegenüber dem Gläubiger (=Auftraggeber) einzustehen, so geregelt im § 765 BGB.

Bürgschaftsbank

Eine Bürgschaftsbank ist ein Kreditinstitut nach dem §1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Bürgschaftsbanken unterstützen den Mittelstand, in dem sie Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art zur Verfügung stellen. Kapitalgeber sind die jeweiligen Bundesländer und deren Kreditinstitute.
Bürgschaftsbanken übernehmen auch Garantien für Kapitalbeteiligungen, damit die Eigenkapitalbasis im gewerblichen Untrenehmen gestärkt werden kann.

Bürgschaftslimit

Das Limit ist die Höhe des vereinbarten Bürgschaftsrahmens auf einen gewissen Zeitraum. Innerhalb dieses Limits kann der Bürgschaftsnehmer Bürgschaften anfordern.

Bürgschaftssublimit

Im Bürgschaftsrahmen vereinbarte Sublimite sind in der Höhe vorgegebenen Bürgschaftsarten. Bis zu diesem bestimmten Sublimit kann der Bürgschaftsnehmer seinen bedarf bezüglich einer bestimmten Bürgschaftsform (z.B. Vertragserfüllungsbürgschaften) befriedigen.

Bürgschaftssumme

Die Bürgschaftssumme ist der in der Bürgschaftsurkunde genannte Betrag der Zahlungsverpflichtung.

EFB-Sich-Formulare

EFB-Sich-Formulare sind Bürgschaftssondertexte, die von der öffentlichen Hand als Auftraggeber vorgegeben werden.

Einzelstück

Als Einzelstück oder maximale Einzelgröße wird die maximale Einzelbürgschafts-summe pro Bauvorhaben bezeichnet. Bürgschaften werden auf einen bestimmten Betrag ausgestellt. Damit wird das Risiko für den Bürgen der Höhe nach begrenzt. Die Bürgschaftssumme umfasst Zinsen, Kosten und Schadenersatz.

Enthaftungserklärung

Eine Enthaftungserklärung ist eine formlose, schriftliche Erklärung des Bürgschaftsgläubigers, den Bürgen aus einer bestimmten Bürgschaft nicht mehr in Anspruch zu nehmen.

Faksimile-Unterschrift

Maschinell erstellte Unterschrift nach einer handschriftlichen Vorlage.

Festgeldabtretung

Siehe hierzu Abtretung.

Finanzbürgschaft

Eine Bürgschaft, die der Absicherung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrags dient (Kaufvertrag).

Garantie

Selbständiges, abstraktes Zahlungsversprechen, das nicht vom Bestehen einer vertraglichen Verpflichtung (Hauptschuldverhältnis) abhängig ist. Wird auch als Garantieerklärung bezeichnet.

Gewährleistungsbürgschaft (MGL)

Wenn die Arbeiten ausgeführt und abgenommen sind beginnt die Gewährleistungsphase. Die Abnahme erfolgt durch ein Abnahmeprotokoll. Die Laufzeit dieser Bürgschaften, die auch als Mängelgewährleistungsbürgschaften bezeichnet werden,
sind nach VOB 2 Jahre und nach BGB 5 Jahre. Die Bürgschaftshöhe (Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers) beträgt in der Regel zwischen 3% und 5% der Auftragssumme.

Gläubiger

Ein Anspruch auf Leistung oder Zahlung steht dem Gläubiger aus dem Bürgschaftsvertrag heraus zu.

Globalbürgschaft

Eine Globalbürgschaft (Pauschalbürgschaft) dient dem Auftraggeber (Bürgschaftsgläubiger) zur Absicherung mehrer Werkverträge (siehe hierzu das Hauptschuldverhältnis).

Guarantee-Broker

Ein Guarantee-Broker oder Fachmakler makelt und vermittelt für seine Klienten (Kunden) Bürgschaftskredite. Er ist als Spezialist ein externer Berater in jeglicher Phase der Kundenbeziehung (vorvertragliche und hauptvertragliche Phase). Er handelt ausschließlich zum Wohle und zu Gunsten seines Kunden.

Hauptschuldner

Der Hauptschuldner ist der Auftragnehmer im Hauptschuldverhältnis, an den sich der Bürge wendet, nach dem er gegenüber dem Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist (Inanspruchnahme).

Hauptschuldverhältnis

Das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist durch die Bürgschaftsübernahme eines Dritten, dem Bürgen, gekennzeichnet.

Höchstbetragsbürgschaft

Höchstbetragsbürgschaften werden auf einen bestimmten Betrag ausgestellt, um das Risiko für den Bürgen zu begrenzen. Die Bürgschaftssumme umfasst damit auch Zinsen, Kosten und Schadenersatz.

Inanspruchnahme einer Bürgschaft

Wird als die Aufforderung des Bürgschaftsgläubigers an den Bürgen, Zahlung aus der Bürgschaft zu leisten, bezeichnet.

Insolvenz

Die Insolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung.

Insolvenzverwalter

Der vom Insolvenzgericht eingesetzte Verwalter, der über das Vermögen des zahlungsunfähigen Unternehmens verfügen kann.

Kautionsversicherung

Als Kautionsversicherung bezeichnet man einen Geschäftsbereich eines Kreditversicherers oder einer Versicherungsgruppe, bei dem Bürgschaftskredite vergeben werden.

Kreditwesen-Gesetz (KWG)

Nach den gesetzlichen Richtlinien des Kreditwesen-Gesetzes müssen sich Banken und bankenähnliche Institute, wie Leasinggesellschaften oder Factoring-Gesellschaften, uneingeschränkt richten, wenn es um die Vergabe von Krediten geht. Kautionsversicherungen können sich, müssen aber nicht, bei ihrer Kreditvergabe (interne Vorgaben) nach dem KWG richten.

Kreditzusage (KZ)

Die Kreditzusage entspricht einem Vertagswerk zur Bürgschaftskreditgewährung durch den Bürgschaftsgeber (Kreditgeber), was es gilt vom künftige Bürgschaft-nehmer gegenzuzeichnen. Erst mit der Gegenzeichnung und dem ersten Abruf ist der Vertag  für beide Seiten verbindlich.

Limit

Siehe hierzu Bürgschaftslimit.

Mängelgewährleistungsbürgschaft

Siehe hierzu Gewährleistungsbürgschaft.

Normbürgschaft

Normbürgschaften sind unbefristete Blankourkunden als Gewährleistungsbürgschaft, die bei Bedarf vom Unternehmen (Auftragnehmer) selbst ausgefüllt und direkt an den Auftraggeber weitergegeben werden. Die Rückforderung entfällt, die Urkunden werden nach Ablauf von 5 Jahren automatisch ausgebucht. Meistens handelt es sich um geringe Einzelgrößen bis zu 20 000 EUR.

Obligo

Als Obligo bezeichnet man den aktuellen Gesamtbetrag sämtlicher aktiver ausgestellter Bürgschaften.

Pauschalbürgschaft

Siehe hierzu Globalbürgschaft.

Prozessbürgschaften

Sie dienen der Absicherung eines gerichtlichen zuerkannten Anspruchs einschließlich der Prozesskosten, solange das Urteil vorläufig vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig ist.

Rekultivierungsbürgschaften

Rekultivierungsbürgschaften dienen der Absicherung von Ansprüchen aus Rekultivierungsmaßnahmen. Diese Bürgschaften haben in der Regel lange Laufzeiten (mehr als 5 Jahre).

Regress

Rückgriff des Bürgen beim Hauptschuldner, nachdem er aus einer Bürgschaft geleistet hat.

Rückbürgschaft der Hausbank

Siehe hierzu Bankgarantie.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Der Bürge verzichtet auf die ihm gemäß § 771 BGB zustehende Einrede der Vorausklage, nach der er die Zahlung solange verweigern kann, bis der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versucht hat. Dieser Verzicht ist gemäß § 17 Nr.4 VOB/B Voraussetzung für eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft.

Schiffsbürgschaften

Bei Schiffsbürgschaften oder Schiffbaubürgschaften handelt es sich um Vorauszahlungs- oder Anzahlungsbürgschaften, die von wenigen Bürgschaftsversicherern gewährt werden. Handelt es sich doch häufig um außergewöhnlich hohe Risiken, bedingt durch ihre Produktionszeit von über einem Jahr (Regelfall) und ihre Höhe. Das Einzelrisiko ist bei Schiffsbürgschaften für den Bürgschaftsgeber am Höchsten.

Schlussrechnung

Endgültige Rechnungstellung des Entgeltes für die gesamte Werkleistung aus dem Werkvertrag.

Sicherheitseinbehalt

Der Sicherheitseinbehalt ist der prozentuale der Schlussrechnungssumme den der Auftraggeber zur Absicherung etwaiger nachvertraglicher Ansprüche einbehält.

Sondertexte

Sondertexte werden vom Auftraggeber vorgegeben. Vor der Übernahme (Akzeptanz) sind diese Texte durch den Bürgschaftsgeber zu prüfen, bevor er in die Haftung geht.

Sonderaval

Als Sonderaval oder Sonderbürgschaft bezeichnet man eine befristete separat erteilte Bürgschaft, die für ein bestimmtes Projekt vorgesehen ist. Das Sonderaval wird losgelöst von dem bereits gestellt normalen Bürgschaftsrahmen gewährt, bedingt aber auch einer erneuten Bonitätseinschätzung.

Stückelung

Vertraglich vereinbarte, maximal mögliche Bürgschaftssumme pro Auftrag/Objekt.

Unbefristete Bürgschaft

Eine ausgestellte Bürgschaft ohne festes Ablaufdatum. Die Ausbuchung aus dem Obligo erfolgt erst nach Rückgabe der Bürgschaft.

Vertragserfüllungsbürgschaft (VE)

Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag (Ausführung, Gewährleistung, Überzahlungen, Schadenersatz usw.) ab.

Verwendungsnachweis

Eine Liste zur Erfassung der ausgegebenen Normbürgschaften; gleichzeitig ein Bestellschein für neue Normbürgschaften.

VOB

Als VOB wird die Verdingungsordnung für Bauleistungen bezeichnet. Teil A regelt die Bergabe von Bauleistungen, Teil B enthält die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.

Werkleistung

Die Werkleistung ist die im Werkvertrag vereinbarte Leistung des Auftragnehmers.

Werkvertrag

Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werks, der Besteller (Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet wird (§§ 631 ff. BGB).

Zahlung auf erstes Anfordern

Die Zahlung auf erstes Anfordern ist eine Klausel in der Bürgschaft. Nach der der Bürge bereits dann zahlen muss, wenn der Gläubiger behauptet, einen Anspruch aus der Bürgschaft zu haben, ohne dass er diesen nachweisen muss. Diese Bürgschaften sind für Bürgen und Auftraggeber gefährlich. Ihre Anwendbarkeit wird daher von der Rechtssprechung zunehmend eingeschränkt.

Zollbürgschaften gegenüber Hauptzollämtern

Die Zollbürgschaften dienen als Sicherheit für die Zahlung von Zöllen, Einfuhrumsatz- und Verbrauchssteuern. Sie werden nicht von jedem Bürgschaftsversicherer ausgestellt.

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