Bürgschaftsarten

Die Bürgschaftsgeber aus dem Versicherungswesen zeichnen ausschließlich Höchstbetrags- und Einzelbürgschaften. Die Bürgschaftssumme beinhaltet bereits eventuelle Ansprüche auf Zinsen, Kosten und Schadenersatz.

Gewährleistungsbürgschaften (Bürgschaften für Mängelansprüche)
Diese Bürgschaft dient der Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers. Die Bürgschaftssumme liegt in der Regel bei 3% bis 5% der Auftragssumme. Durch Aushändigung der Bürgschaftsurkunde kann der Auftragnehmer den vereinbarten Sicherheitseinbehalt beim Auftraggeber einlösen und dessen Auszahlung fordern. Nach der Rechtssprechung wird diese Bürgschaft erst nach vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung, einschließlich des Sicherheitseinbehaltes, wirksam. Im Allgemeinen verjähren Mängelansprüche für Bauwerke gemäß § 13 – 4 VOB nach 4 Jahren bzw. gemäß § 634 BGB nach 5 Jahren. Welche Fristen im Einzelfall gelten, ist im Bauvertrag/Werkvertrag geregelt. Beachten Sie, dass Auftraggeber trotz der Vereinbarung der Gewährleistungsfrist häufig die Ausstellung einer unbefristeten Bürgschaft fordern. Die Gewährleistungsfrist wird dadurch allerdings nicht verändert.

Ausführungsbürgschaften
Die Ausführungsbürgschaft dient als Sicherheit für die Einhaltung der vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber übernommenen vertraglichen Verpflichtung während der Ausführungsphase bis zur (Gebrauchs-) Abnahme des Gewerkes.

Vertragserfüllungsbürgschaft
Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag (Ausführung, Gewährleistung, Überzahlungen, Schadenersatz usw.) ab.

Anzahlungsbürgschaft
Leistet der Auftraggeber Anzahlungen an seinen Auftragnehmer (etwa zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung) wird das Risiko des Verlustes dieser Vorleistungen (z.B. wegen Insolvenz des Auftragnehmers) durch eine Anzahlungsbürgschaft abgesichert.

Bietungsbürgschaften
Bietungsbürgschaften dienen im Zusammenhang mit Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber  als Sicherheit dafür, dass der Auftragnehmer den Vertrag nach Zuschlagserteilung schließt und die Vertragserfüllungssicherheit beibringt.

Bürgschaften für Arbeitsgemeinschaften
Größere Bauaufträge werden oft in einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) durchgeführt. Für die beteiligten Baugesellschaften bergen Argen besondere Risiken in sich. Die Bürgschaftsversicherer kommen diesem besonderen Bedarf nach, in dem sie eine Arge-Bürgschaft zur Verfügung stellen. Hierzu gehört auch die interne Absicherung der Arge-Partner untereinander.

Schiffsbürgschaften
Bei Schiffsbürgschaften handelt es sich um Vorauszahlungs- oder Anzahlungs-bürgschaften, die von wenigen Bürgschaftsversicherern gewährt werden. Handelt es sich doch häufig um außergewöhnlich hohe Risiken, bedingt durch ihre Produktionszeit von über einem Jahr (Regelfall) und ihre Höhe. Das Einzelrisiko ist bei Schiffsbürgschaften für den Bürgschaftsgeber am Höchsten.

Zollbürgschaften gegenüber Hauptzollämtern
Die Zollbürgschaften dienen als Sicherheit für die Zahlung von Zöllen, Einfuhrumsatz- und Verbrauchssteuern. Sie werden nicht von jedem Bürgschaftsversicherer ausgestellt.

Bürgschaften für die EU-Agrarmarktordnung
Nicht jeder Bürgschaftsgeber stellt solche Höchstbetrags- und Einzelbürgschaften gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung aus. Hier sind zu unterscheiden: Bietungskautionen, Lizenzkautionen, Erfüllungskautionen und Auflagenkautionen.

Bürgschaften zur Absicherung von Altersteilzeitguthaben
Mit der Altersteilzeit ermöglicht ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Erworbene Ansprüche der Arbeitnehmer (Altersteilzeit nach dem sogenannten Blockmodell) sind seit dem 01. Juli 2004 abzusichern. Die Absicherung solcher Wertguthaben kann über eine Bürgschaft erfolgen. Die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung von Alterszeitarbeitsverhältnissen
Ist mit dem Inkrafttreten des im Rahmen des Gesetzespakets Harz III in das Alterteilzeitgesetzt eingeführt worden.

Bürgschaften zur Absicherung von Jahresarbeitszeitguthaben
Der Bürgschaftsversicherer übernimmt Bürgschaften für Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern zur Absicherung von Wertguthaben flexibler Arbeitszeitkonten, die innerhalb eines Jahres auf und wieder abgebaut werden.

Darstellung nach Laufzeiten

Dieses ist eine grafische Übersicht zu den bekanntesten Bürgschaftsarten:

Bürgschaftsarten
Seltene Bürgschaftsformen

Selbstverständlich gibt es auch Bürgschaften, die nur sehr ungern von einigen Spezialversicherern übernommen werden:
► Bürgschaften nach § 648 a BGB (Bauhandwerkersicherungsgesetz)
► Prozess- und Rekultivierungsbürgschaften
► Bürgschaften mit längeren Laufzeiten als 5,5 Jahre
► Garantien
► Finanzbürgschaften (Bürgschaften aus Forderungen für Lieferungen)

Hier können wie Ihn trotzdem weiterhelfen, schlagen Ihnen bei Bedarf die passende Lösung vom richtigen Partner vor.