Spezielle Bürgschaften

Bürgschaftslösungen für spezielle Bürgschaftsformen

Über die uns bekannten Bürgschaften gibt es einen zusätzlichen Bedarf für Importeure, Spediteure, den Groß- und Außenhandel und das Ernährungsgewerbe in Deutschland, eigentlich für fast alle Branchen. Der Bürgschaftsbedarf ist gerade bei den selten vorkommenden Formen absolut Branchen übergreifend.

Seit der Holzmann-Pleite ist die Absicherung von Arbeitszeitguthaben der Arbeitnehmer in den meisten Branchen gesetzlich verpflichtend. Dieses kann man mit bestimmten Bürgschaften für Jahresarbeitzeitguthaben und Altersteilzeitguthaben vollziehen.

Der Schiffbau boomte in den vergangen Jahren. Hier waren primär Vorauszahlungsbürgschaften gefragt. Gerade für einen Kautionsversicherer liegt in diesen Bürgschaften ein besonders hohes Risiko, was auch mit der größenordnung zu tun hat.

Seit der zunehmenden Wirtschaftskrise benötigen immer mehr Kunden Bürgschaften gegenüber ihrem wichtigsten Lieferanten. Einige Lieferanten sind nicht mehr bereit ohne Sicherheiten das bekannte Lieferantenkreditziel aufrecht zu erhalten. Teilweise gehen die Kreditversicherungen auch nicht mehr in ihrer Absicherung mit, lassen ihre Kunden in Einzelfällen alleine! Die Lieferantenkreditbürgschaft ist das zentrale Thema in diesen Monaten! Sie wird auch als Bürgschaft auf Warenlieferungen bezeichnet.

Lieferantenkreditbürgschaft

Bei einer Bürgschaft für Warenlieferungen (Lieferantenkreditbürgschaft)  handelt es sich um eine spezielle Ausfallbürgschaft, die zur Sicherung der Zahlung von Forderungen aus der Lieferung von Waren dient.

Der Lieferant eliminiert mit dem Erhalt der Bürgschaftsurkunde das Risiko des Zahlungsverlustes aus dem Liefervertrag heraus.

Der Versicherungsnehmer ist der Abnehmer der Ware, die er auf Rechnung mit einem Zahlungsziel erhält. Er zahlt auch die Jahresprämie der unbefristeten Bürgschaftsurkunde. Der Begünstigte ist der Lieferant, der im Einzelfall nicht mit Kosten konfrontiert wird. Für den Lieferanten gibt es nur Vorteile. Der Lieferant lässt sich also das Insolvenzrisiko des Abnehmers durch eine Bürgschaft abnehmen.

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Der künftige Versicherungsnehmer muss den Beantragungsvorgang einleiten, in dem er einen Antrag ausfüllt und dem DBS Bürgschaftsservice zur Verfügung stellt. Die anschließende Bonitätsprüfung wird zügig und vereinfacht innerhalb von maximal 5 Tagen vollzogen. Der  DBS Bürgschaftsservice informiert umgehend den Lieferanten über die erteilte Kreditzusage. Nach weiteren 3 Tagen wird die Bürgschaftsurkunde dem Versicherungsnehmer/Abnehmer der Ware zugesendet, der diese dann seinem Lieferanten zur Verfügung stellt

 

Vorteile für beide Seiten

Die Bürgschaft  für kann als Ersatz für ein nicht gezeichnetes Kreditlimit eines Kreditversicherers dienen. Der Kreditversicherer ist nicht mehr bereit ins Risiko zu gehen, der Bürge jedoch schon. Es kommt deutlich mehr Sicherheit in das Kundenportfolio, denn nur der versicherte oder verbürgte Kunde ist wirklich sicher!

Der Lieferant kann mit bestimmten Kunden deutlich mehr Umsätze tätigen, auch über das Kreditlimit hinaus.

Der Eigenrisikoanteil kann überschaubar gehalten werden. Ideal in Zeiten einer Wirtschaftskrise.

Bei Bedarf kann durch die wirklich zügig zugestellte Bürgschaftsurkunde immer auch kurzfristig ein Lieferant befriedigt werden (kurze Reaktionszeiten auf Seiten des DBS).

 

Vorteile für den Kunden

Die Vorteile des Lieferanten sind gleich den Vorteilen auf Kundenseite (Mehrumsatz etc.).

Dadurch, dass das Ausfallrisiko auf den Bürgen übergeht, kann der Kunde mit seinem Lieferanten verbesserte Zahlungsbedingungen verhandeln. Was ist es dem Lieferanten wert, wenn er eine 100%tige Sicherheit bekommt?! Die Kundebeziehung wird allgemein deutlich fester, sehr wichtig in Zeiten der Wirtschaftskrise.

Einzelne Bürgschaften zu Gunsten bestimmter Lieferanten sind über 50 000 EUR unbefristet und frei von Sicherheiten! Es wird nicht unnötig Liquidität gebunden. Die eigene Hausbank ist in dem Prozess außen vor!

 

Konditionen für einen Bürgschaftsrahmen und die Prämissen zum Erhalt des Bürgschaftsrahmens

Wir nennen Ihnen nun die Prämissen, damit Sie genau einschätzen können, dass die nun folgenden Angebote für den interessierten Bürgschaftsnehmer mehr als wettbewerbsfähig sind.

Der Kunde erhält von seinem Lieferanten Waren auf Rechnung mit einem Zahlungsziel. Der Lieferant lässt sich das Insolvenzrisiko des Abnehmers durch eine Bürgschaft absichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lieferant kreditversichert ist oder ob er bei seinem Kreditversicherer kein Kreditlimit mehr bekommt. Eine Bürgschaft kollidiert nicht mit einer Absicherung aus einem Versicherungsvertrag. Eine Lieferantenkreditbürgschaft ist eine sinnvolle Ergänzung oder ein sinnvolles Substitut.

Sie verfügen als interessierte Gesellschaft und Abnehmer der Ware mindestens über eine sehr gute bis mittlere Bonität (Creditreform-Bonitätsindex).

Für eine Angebotskalkulation benötigt der Kalkulator die folgenden Eckdaten:

– Aktueller Bonitätsindex bei Creditreform, wenn dieser bekannt ist.

– Erwarteter Umsatz und Ergebnis im laufenden Geschäftsjahr.

– Umsatz und Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres.

– Personalaufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr.

– Steuern im abgelaufenen Geschäftsjahr.

– Bilanzsumme im abgelaufenen Geschäftshjahr.

– Eigenkapital und Eigenkapitalquote im abgelaufenen Geschäftsjahr.

– Bürgschaftsvolumen mit Perspektive.

 

Jährlicher Bürgschaftsrahmen

Der jährliche Bürgschaftsrahmen ist frei wählbar und auf den konkreten Bedarf abzustellen. Es spielt dabei keine Rolle ob Sie nur ein Einzellösung oder eine globale Lösung benötigen.

Bei einem Bürgschaftsrahmen von mehr als 500 000 EUR werden Sie nach unserer individuellen Kalkulation eine Jahresprämie zahlen, die alternativ sogar laufzeitabhängig abgerechnet werden kann. Es werden mindestens 300 EUR p.a. erhoben (Mindestprämie).

 

Bonitätsprüfung und Sicherheiten

Eine erfolgreiche Bonitätsprüfung vollziehen wir auf Basis einer sehr guten bis mittleren Bonitätseinschätzung. Wir gehen davon aus, dass der Bonitätsindex von Creditreform nicht schlechter als 300 ist! Sollte der Bonitätsindex schlechter als 300 sein, wird das Angebot Sicherheiten von mehr als 40% auf das herausgelegte Volumen vorsehen.

Sicherheiten von 20% bis 30% auf eine Lieferantenkreditbürgschaft sind keine Seltenheit, also eher der Normalfall.

Was müssen Sie tun um diesen Bürgschaftsrahmen zu erhalten?

Sie füllen einen zweiseitigen Antragsbogen aus, wo Sie sich u.a. für den Bürgschaftsrahmen und die Art der Sicherheiten entscheiden. Dieser Antragsbogen ist gegengezeichnet an uns zuzrück zu senden. Alternativ können Sie uns auch eine Emailanfrage zusenden, bei der Sie dann aber auch sämtliche Eckdaten zur Kalkulation mit aufgeben (siehe oben). Dann können wir Ihnen ein individuelles Angebot präsentieren.

Was ist für die Annahme des Antrags wichtig?

Grundsätzlich gehen die Bürgschaftsversicherer von einer vernünftigen Eigenkapital- und Liquiditätssituation des Unternehmens aus. Ein operativer Gewinn wird für die vergangenen Jahre meistens vorausgesetzt. In die Bewertung fließen Zahlen der Vergangenheit ebenso ein, wie auch aktuelle Zahlen und Planungsgrößen.

Folgende Unterlagen sind zusätzlich ab einem Bürgschaftsvolumen von mehr als 500 000 EUR einzureichen (Normales Prüfungsverfahren):

–  Jahresabschluss des vergangenen Geschäftsjahres

–  aktuelle Daten zum laufenden Geschäftsjahr in einer Selbstauskunft

–  aktueller Handelsregisterauszug

Wann ist die Antragsannahme abgeschlossen?

Der Antrag wird im Regelfall nach spätestens 5 Tagen angenommen.

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Anzahlungsbürgschaft für einen Auftrag

Bei der Vorauszahlungs-/Anzahlungsbürgschaft  handelt es sich um eine spezielle Ausfallbürgschaft, die als Sicherheit für den Auftraggeber für eine geleistete Vorauszahlung an den Auftragnehmer (Produzent, Konstrukteur oder Maschinenbauer) dient.

Diese Bürgschaftsform kommt im Baugewerbe nur relativ selten vor, ist im Maschinen- und Anlagenbau jedoch Standard. Der Maschinen- und Anlagenbauer in Deutschland finanziert seinen Auftrag mit der Anzahlung vor. Das ist absolut üblich, neben dem späteren Stellen einer Gewährleistungsbürgschaft. Daher ist es auch sehr wichtig für Bürgschaftsrahmenverträge in dieser Branche einen möglichst hohen Anteil an Anzahlungsbürgschaften zu fordern und zur Verfügung zu stellen. Darauf achten wir im Dialog mit unseren Kunden aus dem Maschinen- und Anlagenbau.

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Im Vergleich zu einer Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaft hat der Kautionsversicherer bei einer Anzahlungsbürgschaft ein deutlich höheres Risiko zu tragen. Daher  neigen sämtliche Kautionsversicherer bei diesen Bürgschaften auch dazu höhere Sicherheiten zu fordern.

Der Versicherungsnehmer erhält im unten aufgeführten Angebot eine Einzellösung, also keinen Bürgschaftsrahmen. Hierzu betrachten Sie bitte die Internetseite mit den Angeboten für den Maschinen- und Anlagenbau. Sollte sich der Bedarf an Anzahlungsbürgschaften häufen, so ist die Darstellung eines Rahmens unerlässlich.

Der künftige Versicherungsnehmer muss den Beantragungsvorgang einleiten, in dem er einen Antrag ausfüllt und dem DBS Bürgschaftsservice zur Verfügung stellt. Die anschließende Bonitätsprüfung wird zügig und vereinfacht innerhalb von maximal 5 Tagen vollzogen. Der  DBS Bürgschaftsservice informiert umgehend den Kunden über die erteilte Kreditzusage und sendet diesen Kreditvertrag dann zu.

 

Konditionen für einen Bürgschaftsrahmen und die Prämissen zum Erhalt des Bürgschaftsrahmens

Wir nennen Ihnen nun die Prämissen, damit Sie genau einschätzen können, dass die nun folgenden Angebote für den interessierten Bürgschaftsnehmer mehr als wettbewerbsfähig sind.

Sie verfügen als interessierte Gesellschaft über eine sehr gute bis mittlere Bonität (Creditreform-Bonitätsindex).

Für eine Angebotskalkulation benötigt der Kalkulator die folgenden Eckdaten:

– Aktueller Bonitätsindex bei Creditreform, wenn dieser bekannt ist.

– Erwarteter Umsatz und Ergebnis im laufenden Geschäftsjahr.

– Umsatz und Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres.

– Personalaufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr.

– Steuern im abgelaufenen Geschäftsjahr.

– Bilanzsumme im abgelaufenen Geschäftshjahr.

– Eigenkapital und Eigenkapitalquote im abgelaufenen Geschäftsjahr.

– Bürgschaftsvolumen mit Perspektive.

 

Jährlicher Bürgschaftsrahmen

Der jährliche Bürgschaftsrahmen ist frei wählbar und auf den konkreten Bedarf abzustellen. Es spielt dabei keine Rolle ob Sie nur ein Einzellösung oder eine globale Lösung benötigen.

Bei einem Bürgschaftsrahmen von mehr als 500 000 EUR werden Sie nach unserer individuellen Kalkulation eine Jahresprämie zahlen, die alternativ sogar laufzeitabhängig abgerechnet werden kann. Es werden mindestens 300 EUR p.a. erhoben (Mindestprämie).

 

Bonitätsprüfung und Sicherheiten

Eine erfolgreiche Bonitätsprüfung vollziehen wir auf Basis einer sehr guten bis mittleren Bonitätseinschätzung. Wir gehen davon aus, dass der Bonitätsindex von Creditreform nicht schlechter als 300 ist! Sollte der Bonitätsindex schlechter als 300 sein, wird das Angebot Sicherheiten von mehr als 40% auf das herausgelegte Volumen vorsehen.

Sicherheiten von 20% bis 30% auf eine Einzelbürgschaft sind keine Seltenheit, also eher der Normalfall.

Was müssen Sie tun um diesen Bürgschaftsrahmen zu erhalten?
Sie füllen einen zweiseitigen Antragsbogen aus, wo Sie sich u.a. für den Bürgschaftsrahmen und die Art der Sicherheiten entscheiden. Dieser Antragsbogen ist gegengezeichnet an uns zurück zu senden. Alternativ können Sie uns auch mit den nötigen Eckdaten (siehe oben) ein Emailanfrage zukommen lassen. Wir erstellen dann für Sie ein Angebot.

Was ist für die Annahme des Antrags wichtig?
Grundsätzlich gehen die Bürgschaftsversicherer von einer vernünftigen Eigenkapital- und Liquiditätssituation des Unternehmens aus. Ein operativer Gewinn wird für die vergangenen Jahre meistens vorausgesetzt. In die Bewertung fließen Zahlen der Vergangenheit ebenso ein, wie auch aktuelle Zahlen und Planungsgrößen.

Folgende Unterlagen sind zusätzlich ab einem Bürgschaftsvolumen von mehr als 500 000 EUR einzureichen (Normales Prüfungsverfahren):
–  Jahresabschluss des vergangenen Geschäftsjahres
–  aktuelle Daten zum laufenden Geschäftsjahr in einer Selbstauskunft
–  aktueller Handelsregisterauszug

Wann ist die Antragsannahme abgeschlossen?
Der Antrag wird im Regelfall nach spätestens 5 Tagen angenommen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr erfahren wollen!

 

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Bürgschaften für den Schiffbau

Deutsche Werften gehen optimistisch in das Jahr 2018

Die deutschen Werften haben ihre Hauptkompetenz weiter im Bau von Kreuzfahrtschiffen, Yachten, Marine- und Spezialschiffen. Viele Werften berichten von einer guten Auslastung für die kommenden Jahre. Der positive Trend, insbesondere in der Touristikbranche bricht nicht ab.

Allerdings ist auch die Bilanz in Deutschland nicht ungetrübt. Durch die Krise des Weltschiffbaus wie auch der Öl- und Erdgasförderung auf den Meeren leiden besonders die Schiffbauzulieferer. Auf den Werften selbst arbeiten rund 16.000 Menschen. Dem maritimen Anlagen- und Maschinenbau werden obendrein rund 70.000 Arbeitsplätze und etwa zwölf Milliarden Euro Umsatz in ganz Deutschland zugerechnet.

Auch die Spezialisierung der deutschen Werften birgt Risiken. Vom gesamten Auftragsbestand in Höhe von 19 Milliarden Euro entfallen derzeit etwa 85% Milliarden Euro auf Kreuzfahrtschiffe und auf Megayachten. Die MEYER-Werft in Papenburg steuert hiervon den größten Anteil bei und ist damit ein europäischer Global-Player.

 

 

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Unser individuelles Angebot für Sie

Wir werden in einem Gespräch vor Ort uns ein erstes Bild von der Situation Ihrer Werft machen. Der Auftragsbestand ist dabei für uns ebenso wichtig, wie der mittelfristige Produktionsplan und die Jahresabschlüsse der abgelaufenen Jahre. Selbstverständlich ist es auch für uns wichtig oben die Werftenbeihilfen durch den Bund mit den entsprechenden Landessubventionen gegen finanziert sind.
Intensiv werden wir uns dann auf ein Finanzierungsmodell für ein geplantes Schiff verständigen und dabei über gewisse Voraussetzungen diskutieren. Definitiv werden wir Ihnen dann schon einen passenden Bürgschaftspartner vorschlagen, der mit einem TOP-Rating versehen ist. Gerade bei ausländischen Auftraggebern ein ganz entscheidender Punkt. Wir unterstützen Sie auch im Dialog mit dem ausländischen Auftraggeber, um ihm diesen Bürgschaftsgeber im Profil näher zu bringen.

Setzen Sie auf unsere Erfahrung, wenn es um den Schiffbau geht. Sie dürfen von uns immer nur ein individuelles Angebot in Form einer Kreditzusage erwarten. Wir begleiten sämtliche Vorgänge aktiv im Dialog mit Ihnen, Ihrem Kunden und dem Bürgschaftsgeber.

Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie mehr erfahren möchten!

 

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Bürgschaften für Arbeitszeitguthaben

Bürgschaften zur Absicherung von Arbeitszeitguthaben und Altersteilzeitguthaben

Seit der Holzmann-Pleite ist die Absicherung von Arbeitszeitguthaben der Arbeitnehmer in den meisten Branchen gesetzlich verpflichtend. Dieses trifft in der Baubranche auf die Jahresarbeitszeitguthaben ebenso zu, wie in diversen Branchen auf die Altersteilzeitguthaben (geregelt nach dem Altersteilzeitgesetz – AtzG § 8a Insolvenzsicherung). Konkret: Seit dem 01. Juli 2004 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die im Rahmen des Blockmodells aufgebauten Wertguthaben seiner Mitarbeiter gegen Insolvenz abzusichern. Statistisch betrachtet nutzen heute bereits 20% der 50- bis 64- jährigen erwerbstätigen Arbeitnehmern diese gesetzlich verbriefte Möglichkeit früher in den Ruhstand zu wechseln.

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Das Blockmodell

Auch in Zukunft wird der Bedarf das Blockmodell anzuwenden für Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer größer werden. Aktuelle Beispiele finden wir bei diversen großen DAX-Gesellschaften (Volkswagen, Daimler Chrysler oder Infineon). Für den Arbeitnehmer ist es eine interessante Möglichkeit, sich vor dem offiziellen Erreichen des Ruhestandes aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen. Dieses geschieht bei fortlaufender Lohn- und Gehaltsfortzahlung. Nach dem Blockmodell ist die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen eingeteilt. In der ersten Phase (Aktivphase oder Ansparphase) arbeitet der AN zunächst normal weiter, verzichtet hier aber auf einen Teil seines Gehalts (50% vom Bruttogehalt) und spart dadurch Wertguthaben an. In der zweiten Phase (Passivphase oder Freistellungsphase) arbeit er nicht mehr im Unternehmen, erhält dabei aber sein gespartes Wertguthaben regelmäßig ausgezahlt.
Der Vorteil auf der Arbeitnehmerseite ist eindeutig: Durch den 20%-Zuschuss als Fördermittel für jede Gesellschaft, die sich bis 2010 für das Blockmodell entscheidet. Die Wertguthaben kommen dem Arbeitgeber quasi als zinsloser Kredit zugute. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber frei gewordenen Stellen mit einem Arbeitslosen oder Ausbildungsabsolventen besetzen.

Beispielfall: Ein Arbeitnehmer verzichtet während der aktiven Phase (3 von 6 Jahren) auf einen monatlichen Betrag von 3000,- EUR. Das jährliche Wertguthaben ist auf
36 000,- EUR zu fixieren (zinsloser Kredit des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber). Die mögliche Höchsthaftung ist als Bürgschaftssumme heranzuziehen, die zwischen dem 60. und den 62. Lebensjahr liegt, bei 108 000,- EUR.

Insolvenzsicherung und Nachweispflicht

Die Verpflichtung zur Absicherung besteht für den Arbeitgeber mit der ersten Gutschrift, das heißt, ab dem Zeitpunkt, in dem der zu sichernde Anspruch auf das in der Freistellungsphase auszuzahlende Arbeitsentgelt entsteht. Der Arbeitgeber hat gegenüber dem Arbeitnehmer erstmals mit der ersten Gutschrift und anschließend alle sechs Monate die zur Sicherung ergriffenen Maßnahmen in Textform (§ 126b BGB) nachzuweisen. Die Betriebsparteien können eine andere gleichwertige Art und Form des Nachweises vereinbaren. Kommt der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Sicherungsverpflichtung nicht nach, hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Sicherheitsleistung in Höhe des bestehenden Wertguthabens gegen seinen Arbeitgeber.
Geeignete Insolvenzsicherungsmodelle können z.B. sein:
1.) Bürgschaft
2.) Absicherung im Wege dinglicher Sicherheiten (z.B. Verpfändung von Wertpapieren oder Fonds) zu Gunsten des Arbeitnehmers
3.) Spezielle Versicherungsmodelle (z.B. ein Sicherungsfond)
Absolut unzulässig sind:
1.) Bilanzielle Rückstellungen
2.) Zwischen Konzernunternehmen begründete Einstandspflichten (wie Bürgschaften, Patronatserklärungen oder Schuldbeitritte)

Bedarfsermittlung

Die Anforderungen an den Arbeitgeber aus der Gesetzesvorgabe können wie folgt formuliert werden:
1.) Der Arbeitgeber muss möglichst genau den höchsten Wert (Maximum) des Wertguthabens eines Arbeitnehmers ermitteln, der maximal erreichbar ist. Hierfür muss eine Sicherheit gestellt werden.
2.) Der mögliche Absicherungsbedarf muss für jeden Einzelnen und die Gesamtheit sämtlicher betroffener Mitarbeiter ermittelt werden, welche aktuell und auch künftig an der Altersteilzeit-Regelung teilnehmen werden.

Bezüglich der Bedarfsermittlung herrscht mittlerweile Einigkeit zwischen den Anbietern und den anderen Parteien und Institutionen. Man fixiert hier den Bruttolohn zuzüglich der darauf zu zahlenden Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung, so dass wir auf die folgende Formel verweisen:

Brutto-Vollzeitengelt (100%)
–  Brutto Alterteilzeit-Entgelt (50%)
+ Arbeitgeberanteil an Sozialversicherung vom Brutto-Vollzeitengelt (50%)
Bürgschaftssumme eines einzelnen abgesicherten Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber errechnet die Höhe des abzusichernden Wertguthabens der einzelnen Arbeitnehmer. Dann bestimmt der Arbeitgeber die Höhe des Bürgschaftslimits (Gesamtsumme), bis zu der Bürgschaften zur Absicherung von Wertguthaben übernommen werden.

Folgende Punkte sollten bei der Ermittlung Berücksichtigung finden:
1.) Gibt es Sonderzahlungen oder künftige Tariferhöhungen, die es gilt jetzt schon zu berücksichtigen.
2.) Bei der Berechnung ist die Ermittlung des Bürgschaftslimits jeden Mitarbeiters durchzuführen.
3.) Die Summe aus den Beträgen ist zu bilden, als Bürgschaftsumme zu fixieren (gesamter Absicherungsbedarf).

Unser Angebot für Sie

Auf Basis der individuellen Daten (Einreichung eines ausgefüllten Fragebogens) erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot in Abstimmung auf die Bonität der Gesellschaft, also des Arbeitgebers. Bei einer guten Bonität wird sich das deutlich geringere Insolvenzrisiko auch in einem geringen Prämiensatz ausdrücken.

Allgemein liegen die Prämien zwischen 1,0% und 2,0% auf das gesamte Bürgschafts-volumen (Summe der sämtlichen Wertguthaben). Das Volumen hat auch einen Einfluss auf die Prämiensatzfestlegung. Sicherheiten sind meistens beizubringen. Es fallen zwei Formen auf: Rückbürgschaft der Hausbank oder Festgeldabtretung.

Für eine Angebotsabgabe wichtig, ist der Umfang der zur Verfügung gestellten Informationen von Arbeitgeberseite. Aus unserem Fragebogen lassen sich die nötigen Antworten ableiten. Zusammenfassend darf man festhalten:
1.) Grundsätzliche Firmendaten (Umsatz, operatives Ergebnis 2004 und 2005, Eigenkapitalausstattung und Eigenkapitalquote, Mitarbeiteranzahl u.a.)
2.) Angaben zum Zahlungsverhalten gegenüber Lieferanten
3.) Angaben zum Bankenengagement
4.) Die Bedarfsermittlung mit den Angaben zur Berechnung
5.) Genaue Aufstellung der Mitarbeiter und deren Kontostände (Wertguthaben)
6.) Vollständiger Text der Betriebsvereinbarung auf Basis der tarifvertraglichen Regelung

Das Absicherungsmodell

Der Arbeitgeber schließt mit der Versicherung einen unbefristeten Rahmenvertrag ab, der jährlich von beiden Seiten kündbar ist. Bereits verbürgte Altersteilzeit-guthaben bleiben von der Kündigung unberührt.
Die Versicherung verpflichtet sich die angesparten Wertguthaben, der sich in der Alterteilzeit befindlichen Mitarbeiter eines Unternehmens, durch eine Bürgschaft abzusichern. Sämtliche aktuelle und auch künftige Mitarbeiter in Altersteilzeit sind hier bezüglich ihrer Höchsthaftung aufgelistet.
Zusätzlich wird für die Abwicklung und Ermittlung der zu sichernden Wertguthaben ein Vertrag mit einer Wertguthaben-Verwaltungsgesellschaft (Sicherungs-management für flexible Arbeitszeitmodelle) geschlossen. In einem Alternativen Absicherungsmodell kann aber auch auf die Wertguthaben-Verwaltungsgesellschaft
Verzichtet werden. Die Gebühren (Beiträge) werden indirekt über die Versicherungsgesellschaft eingezogen, sind in der Prämienkalkulation demnach enthalten.

Hinweis

Wir verweisen ausdrücklich darauf, dass es sich bei den oben aufgeführten Anhaltspunkten nur um allgemeine Orientierungen handelt. Es gibt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dieses liegt auch daran, dass weder Besonderheiten der vertraglichen Vereinbarungen, die ein Arbeitgeber mit einem beschäftigten Mitarbeiter geschlossen hat, bekannt sind noch berücksichtigt werden.
Wir empfehlen ausdrücklich, sich bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern oder Arbeitsämtern zu informieren. Eine Rechtsberatung kann von unserer Seite nicht erfolgen.

Abschließend darf man feststellen, dass der Handlungsdruck für Unternehmen mit den neuen gesetzlichen Vorschriften gewachsen ist. Arbeitgeber, die noch keine Insolvenzabsicherung vorgenommen haben, sollten das Thema daher im aktuellen Jahr 2005 klären. Haftungsrisiken können nun durch Handeln ausgeschlossen werden (ansonsten drohen sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren nach Strafgesetzbuch oder Vorstände/Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen). Wir beraten sie gerne in diesem Themenkomplex.

Sämtliche Rechtsgrundlagen und Informationen von der Agentur für Arbeit zu diesem Thema sind in PDF-Dateien für sie im Download-Center hinterlegt. Hier finden sie auch eine universelle Präsentation und natürlich den notwendigen Fragebogen.

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Bürgschaften für Tankstellenpächter und den Mineralölhandel

Bürgschaften für Tankstellenpächter und Waschanlagenbetreiber in Deutschland

Die verzweifelte wirtschaftliche Lage eines Großteils der Pachttankstellen führt auch im Jahre 2010 zu einer viel zu hohen Fluktuation, wenn es nach den großen Verbänden geht.  Seit über 25 Jahren sind die Provisionen für den Verkauf der Kraftstoffe beständig abgesenkt worden.

 

 

 

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Ein Tankstellenpächter erhält heute im Branchendurchschnitt nur noch etwas mehr als 1 Cent pro Liter Kraftstoff – unabhängig vom Verkaufspreis. Das Eigengeschäft – Shop und Autowäsche – subventionierte über Jahre die Kraftstoffabgabe. Dies ist heute nicht mehr möglich. Mineralölgesellschaften kontrollieren immer stärker das Eigengeschäft der Pächter. Das Autowaschgeschäft wird in zunehmendem Maße im Agenturverhältnis geführt, d.h., der Tankstellenpächter erhält pro Autowäsche nur noch eine Provision.

Die Zeiten für Tankstellenpächter werden nicht unbedingt besser. Wir können Tankstellenpächter aber bezüglich des Stellens von Mineralbürgschaften (gegenüber den Mineralölgesellschaften Aral, Shell, Esso usw.) und Mietkautionen für Autowaschanlagen weiterhelfen.

Mietbürgschaften für Tank- und Waschanlagen
Als Kaution für Ansprüche des Vermieters (Anlageneigentümer) gegen den Mieter/ Betreiber aus dem Mietvertrag (Pachtverhältnis).

Mineralölbürgschaft 
Die Mineralölgesellschaft liefert Mineralöl an die gewerblichen Kunden (Tankstellenpächter und den Mineralölhandel). Der Tankstellenpächter hat eine Kaution für die Bezahlung des gelieferten Mineralöls zu stellen.
Die Bürgschaft greift, wenn der Tankstellenpächter die Forderungen der Multis nicht mehr bedienen kann.

 

Konditionen für einen Bürgschaftsrahmen und die Prämissen zum Erhalt des Bürgschaftsrahmens

Wir nennen Ihnen nun die Prämissen, damit Sie genau einschätzen können, dass die nun folgenden Angebote für den interessierten Bürgschaftsnehmer mehr als wettbewerbsfähig sind.

Als Minaeralölhandelsgesellschaft oder Tankstellenpächter verfügen Sie mindestens über eine gute bis mittlere Bonität (Creditreform-Bonitätsindex).

Für eine Angebotskalkulation benötigt der Kalkulator die folgenden Eckdaten:

– Aktueller Bonitätsindex bei Creditreform, wenn dieser bekannt ist.

– Erwarteter Umsatz und Ergebnis im laufenden Geschäftsjahr.

– Umsatz und Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres.

– Personalaufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr.

– Steuern im abgelaufenen Geschäftsjahr.

– Bilanzsumme im abgelaufenen Geschäftshjahr.

– Eigenkapital und Eigenkapitalquote im abgelaufenen Geschäftsjahr.

– Bürgschaftsvolumen mit Perspektive.

 

Jährlicher Bürgschaftsrahmen

Der jährliche Bürgschaftsrahmen ist frei wählbar und auf den konkreten Bedarf abzustellen. Es spielt dabei keine Rolle ob Sie nur ein Einzellösung oder eine globale Lösung benötigen.

Bei einem Bürgschaftsrahmen von mehr als 500 000 EUR werden Sie nach unserer individuellen Kalkulation eine Jahresprämie zahlen, die alternativ sogar laufzeitabhängig abgerechnet werden kann. Es werden mindestens 300 EUR p.a. erhoben (Mindestprämie).

Bonitätsprüfung und Sicherheiten

Eine erfolgreiche Bonitätsprüfung vollziehen wir auf Basis einer sehr guten bis mittleren Bonitätseinschätzung. Wir gehen davon aus, dass der Bonitätsindex von Creditreform nicht schlechter als 300 ist! Sollte der Bonitätsindex schlechter als 300 sein, wird das Angebot Sicherheiten von mehr als 40% auf das herausgelegte Volumen vorsehen.

Sicherheiten von 10% bis 30% auf eine Mietkaution oder Mineralölbürgschaft sind keine Seltenheit, also eher der Normalfall.

Was müssen Sie tun um diesen Bürgschaftsrahmen zu erhalten?
Sie füllen einen zweiseitigen Antragsbogen aus, wo Sie sich u.a. für den Bürgschaftsrahmen und die Art der Sicherheiten entscheiden. Dieser Antragsbogen ist gegengezeichnet an uns zu senden.

Was ist für die Annahme des Antrags wichtig?
Grundsätzlich gehen die Bürgschaftsversicherer von einer vernünftigen Eigenkapital- und Liquiditätssituation des Unternehmens aus. Ein operativer Gewinn wird für die vergangenen Jahre meistens vorausgesetzt. In die Bewertung fließen Zahlen der Vergangenheit ebenso ein, wie auch aktuelle Zahlen und Planungsgrößen.

Folgende Unterlagen sind zusätzlich ab einem Bürgschaftsvolumen von mehr als 500 000 EUR einzureichen (Normales Prüfungsverfahren):
–  Jahresabschluss des vergangenen Geschäftsjahres
–  aktuelle Daten zum laufenden Geschäftsjahr in einer Selbstauskunft
–  aktueller Handelsregisterauszug

Wann ist die Antragsannahme abgeschlossen?
Der Antrag wird im Regelfall nach spätestens 5 Tagen angenommen.

Auch Existenzgründer sollten sich nach Abschluss eines Pachtvertrages mit einer Mineralölgesellschaft vom DBS fachkompetent beraten lassen. Auch Neulingen können wir Bürgschaftslösungen frei von Sicherheiten anbieten. Sprechen Sie uns einfach an!

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Zollbürgschaften und BLE-Bürgschaften

Bürgschaftslösungen für Importeure, Spediteure, den Groß- und Außenhandel und das Ernährungsgewerbe

Über die bekanntesten Bürgschaftsformen hinaus, gibt es einen zusätzlichen Bedarf für Importeure, Spediteure, den Groß- und Außenhandel und das Ernährungsgewerbe in Deutschland. Zollbürgschaften sind dabei ein wichtiges Thema.

 

 

 

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Zollbürgschaften gegenüber Hauptzollämtern der Bundesrepublik

Die Historie

Der Verkehr mit Waren über Ländergrenzen hinweg erfolgt seit Jahrtausenden unter staatlicher Aufsicht. Die Erhebung von Steuern, den so genannten Zöllen, stand dabei in der Vergangenheit meistens im Vordergrund. Erst die Nachkriegsentwicklung auf dem Gebiet des Zollwesens zeichnet sich durch eine zunehmende internationale Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland sowie deren wirtschaftlichen Integration im Rahmen der EG aus. Internationale Bemühungen um einen liberalisierten Welthandel, der keinen protektionistischen Beschränkungen mehr unterliegt, führten in den letzten Jahrzehnten zu einem stetigen Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen.
Die Verbrauchsteuern sind die bedeutendsten Einnahmen der Zollverwaltung. Der Zoll nimmt sämtliche durch Bundesgesetze geregelte Verbrauchsteuern ein und verwaltet das Branntweinmonopol. Mit einem Anteil von über 12% am Gesamtsteueraufkommen stellen sie einen wichtigen Beitrag zum Staatshaushalt dar. Zu den erhobenen Verbrauchsteuern gehören gegenwärtig: Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer, Branntweinsteuer, Biersteuer, Schaumweinsteuer und Kaffeesteuer.

Unverbindliche Angebote

Zollbürgschaften dienen als Sicherheit für die Zahlung von Zöllen, Einfuhrumsatz- und Verbrauchssteuern und beziehen sich dabei auf:
► den laufenden Zahlungsaufschub von Einfuhrabgaben,
► die Verlegung der Fälligkeit von Branntweinabgaben,
► das Zolllagerverfahren,
► den Bezug/Versand/Inbesitznahme von verbrauchssteuerpflichtigen Waren,
► den aktiven Veredelungsverkehr,
► das Gemeinschaftliche Versandverfahren,
► und die Vorauszahlungen auf Ausfuhrerstattungen.

Ein weiteres Thema sind Höchstbetrags- und Einzelbürgschaften gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für:
► Lizenzkautionen bei der Beantragung von Einfuhr/Ausfuhrlizenzen und Vorausfestsetzungsbescheinigungen,
► Ausschreibungs-/Erfüllungskautionen beim kauf von Agrarwaren,
► Kautionen zwecks Einhaltung der vorgeschriebenen Verwendung oder Bestimmung von Agrarwaren.

Es werden ebenfalls Bürgschaften gegenüber der Delkrederestelle für Stahl benötigt, die als Sicherheit für den Kauf von Eisen und Stahl dienen.

Ein individuelles Angebot erfolgt auf Basis einer normalen Bonitätsprüfung, die die Betrachtung von gewissen Unterlagen beinhaltet.

Sicherheiten und Bonitätsbewertung

Als Sicherheit erhält der Bürgschaftsgeber eine liquide Teilsicherheit. Diese Sicherheit kann in Form einer Bankrückbürgschaft oder eines Festgeldabtretungsvertrages hinterlegt werden. Die Sicherheiten sind bei der ersten Inanspruchnahme einer Zollbürgschaft zu 100% sofort zu hinterlegen. Für eine Unterstützung im Dialog mit der Hausbank werden Formblätter zur Verfügung gestellt.

Für einen Kunden, der sich für eine solches Angebot interessiert, nehmen wir selbstverständlich eine grundsätzliche Bonitätseinstufung vor. Ihre eigene Einschätzung ist dabei auch von großem Interesse. Wir orientieren uns an dem Bonitätsindex von CREDITREFORM (größte Auskunftei Deutschlands).

Wie wir oben schon bemerkten, gehen wir bei diesen Angeboten von einem Bonitätsindex von 100 bis 300 aus, was die meisten Interessenten betrifft.

Normale Bonitätsprüfung

Was müssen Sie tun um diesen Bürgschaftsrahmen zu erhalten?
Sie füllen einen zweiseitigen Antragsbogen (oder Fragebogen) aus, wo Sie sich u.a. für den Bürgschaftsrahmen und die Art der Sicherheiten entscheiden. Dieser Antragsbogen ist gegengezeichnet an uns zurück zu senden. Alternativ senden Sie uns den ausgefüllten Fragebogen (siehe Downloadbereich) an uns zurück. Dann erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot, unabhängig von den Angaben in der Tabelle!

Was ist für die Annahme des Antrags wichtig?
Grundsätzlich gehen die Bürgschaftsversicherer von einer vernünftigen Eigenkapital- und Liquiditätssituation des Unternehmens aus. Ein operativer Gewinn wird für die vergangenen Jahre meistens vorausgesetzt. In die Bewertung fließen Zahlen der Vergangenheit ebenso ein, wie auch aktuelle Zahlen und Planungsgrößen.

Folgende Unterlagen sind grundsätzlich einzureichen:
–  Jahresabschluss des vergangenen Geschäftsjahres
–  aktuelle Daten zum laufenden Geschäftsjahr in einer Selbstauskunft
–  aktueller Handelsregisterauszug und aktuelle Bankauskunft der Hausbank

Wann ist die Antragsannahme abgeschlossen?
Der Antrag wird im Regelfall nach spätestens 5 Tagen angenommen.

Da es aber auch immer Möglichkeiten gibt eine aufwendige Bonitätsprüfung mit Bilanzprüfung zu umgehen, sprechen Sie uns am Besten einmal telefonisch an. Wir werden nach dem ersten Austausch den richtigen Weg zur erfolgreichen Kreditzusage mit Ihnen zusammen finden!

Bei weitergehendem Interesse verweisen wir auf die Internetseite des Deutschen Zoll: www. zoll-d.de

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Sonstige spezielle Bürgschaften

Angebote für diverse spezielle Bürgschaftsformen

Ein idividuell kalkuliertes Bürgschaftsangebot erhalten Sie von uns bei den folgenden eher selten auftretenden Bürgschaftsformen. Wenn  der Interessent eine Rahmenlösung wünscht können wir ein erstellen. Aber auch extrem selten vorkommende Einzellösungen sind darstellbar (z.B. bei Prozessbürgschaften).

Grundsätzlich ist dabei zu achten auf das Bürgschaftsvolumen, die Akzeptanz bezüglich der Stellung von Sicherheiten auf Versicherungsnehmerseite und auf die Vertragsgrundlage. Gibt es eine vertragliche Grundlage aus der der Begünstigte hervorgeht? Diese Fragen sollten bereits im Vorfeld Beantwortung finden!

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Spezielle Bürgschaften als individuelle Kreditzusage

  • Mineralölbürgschaften,
  • BLE-Bürgschaften,
  • Prozessbürgschaften,
  • IATA-Bürgschaften,
  • gewerbliche Mietbürgschaften,
  • Bürgschaften für Mitarbeiterbeteiligungen,
  • Bietungsbürgschaften im Baugewerbe,
  • Rekultivierungsbürgschaften,
  • Bürgschaften für Tankkarten,
  • Bürgschaften nach dem Bundesemmissionsgesetz,
  • Bürgschaften nach $1 AEntG Arbeitnehmerentsendegesetz,
  • Bürgschaften für Ingenieurs- und Architektenleistungen,
  • Bürgschaften zur Absicherung von Dienstleistungsverträgen,
  • Bürgschaften für nachwachsende Rohstoffe und noch weitere besondere Bürgschaftsformen.

Eine gute Bonität wird in den meisten Fällen vorausgesetzt, so dass dann auch ein wettbewerbsfähiges Angebot erstellt werden kann. Auch hier orientieren wir uns wieder an dem aktuellen Bonitätsindex von Creditreform.

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